Liebe Mitglieder,
Anfang November erfolgt die Abbuchung des Vereinsbeitrags (2. Halbjahreszahlung bzw. Abbuchung von offenen Beiträgen).
Wir bitten darum, uns Änderungen der Bankverbindung mitzuteilen.
Wir weisen daraufhin, dass Rückbelastungen immer mit Gebühren verbunden sind. Bei selbstverschuldeten Rückbelastungen müssen wir diese Gebühren in Rechnung stellen.
Im Falle des Vereinsaustritts muss eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft erfolgen. Der Austritt ist unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist zum Jahresende (31.12.) möglich. Alleiniger Widerspruch der Abbuchung oder sonstige Einstellung von Zahlungen ist nicht der korrekte Weg.
Solltet ihr Fragen haben sprecht uns gerne an.
Vielen Dank für euer Verständnis und eure Mithilfe.
Der Vorstand