Liebe Mitglieder,
Anfang Oktober, vermutlich am 4.10. erfolgt die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge für das 2.Halbjahr.
Wir bitten darum, uns Änderungen der Mitgliederdaten, insbesondere Bankverbindungen zeitnah mitzuteilen.
Wir weisen daraufhin, dass Rückbelastungen immer mit Gebühren verbunden sind. Bei selbstverschuldeten Rückbelastungen müssen diese Gebühren dem Verein gezahlt werden.
Im Falle des Vereinsaustritts muss eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft erfolgen. Der Austritt ist unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist zum Jahresende (31.12.) möglich. Alleiniger Widerspruch der Abbuchung oder sonstige Einstellung von Zahlungen ist nicht der korrekte Weg.
Solltet ihr Fragen haben, stehen wir euch gerne über zur Verfügung.
Vielen Dank für euer Verständnis und eure Mithilfe.
Der Vorstand