Abbuchung der Mitgliedsbeiträge am 15.12.

Liebe Mitglieder,

nach Verschiebung aufgrund von technischen Problemen, teilen wir hiermit mit, dass wir am 15.12.2023 die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge für das 2.Halbjahr (bzw. Abbuchung von offenen Beiträgen) vornehmen werden.

Wir bitten darum, uns Änderungen der Bankverbindung mitzuteilen.

Wir weisen daraufhin, dass Rückbelastungen immer mit Gebühren verbunden sind. Bei selbstverschuldeten Rückbelastungen müssen wir diese Gebühren in Rechnung stellen.

Im Falle des Vereinsaustritts muss eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft erfolgen. Der Austritt ist unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist zum Jahresende (31.12.) möglich. Alleiniger Widerspruch der Abbuchung oder sonstige Einstellung von Zahlungen ist nicht der korrekte Weg.

Solltet ihr Fragen haben sprecht uns gerne an.

Vielen Dank für euer Verständnis und eure Mithilfe.

Der Vorstand